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Allgemeine Geschäftsbedingungen
zu Tages- und Mehrtagesfahrten

1. Abschluss des Reisevertrages

1.1 Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie der Reiselust.pur den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die  Anmeldung kann mündlich, schriftlich oder fernmündlich erfolgen. Der Reisevertrag muss daraufhin schriftlich abgeschlossen werden. Als Reisebestägigung erhalten Sie die Kopie Ihres Reisevertrages, sofern es sich nicht um kurzfristige Buchungen weniger als 7 Tage vor Reisebeginn handelt.

1.2 Der Reisegast ist an seine Anmeldung 14 Tage gebunden. Innerhalb dieser Zeit muss dem Reisegast von Reiselust.pur der Reisevertrag sowie die Kopie als Reisebestätigung zugehen. Mit Erhalt des Reisevertrages und der Reisebestätigung ist der Reisevertrag geschlossen.

2. Zahlung

2.1 Zahlungen erfolgen direkt an Reiselust.pur. Nach Vertragsabschluss ist bei Mehrtagesfahrten eine Anzahlung von 10% des Reisepreises (aufgerundet) zu leisten. Die Restzahlung muss spätestens 28 Tage vor Reisebeginn erfolgen. Bei Buchungen innerhalb 28 Tagen vor Reiseantritt  ist die Zahlung innerhalb einer von Reiselust.pur gesetzten Frist zu tätigen.

2.2 Zahlungen bei Tagesfahrten sind bis spätestens 14 Tage vor Reisebeginn zu leisten.

2.3 Bei nicht fristgemäßem Zahlungseingang kann eine angemessene Nachfrist gegeben werden. Sollte trotz dieser Nachfrist keine Zahlung erfolgt sein, ist Reiselust.pur zum Rücktritt vom Reisevertrag und zur Berechnung entsprechender Stornokosten gemäß Ziff. 5 der AGB berechtigt.

3. Inhalt des Reisevertrages

3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen richtet sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses maßgeblichen Leistungsbeschreibung (Katalog) sowie den weiteren Vereinbarungen, welche schriftlich mit dem Reisevertrag festgehalten wurden.

3.2 Änderungen zu den aufgeführten Leistungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform und der Vereinbarung zwischen Reisegast und Reiselust.pur.

4. Leistungs- u. Preisänderungen vor Reiseantritt

4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von Reiselust.pur nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Wir sind verpflichtet, den Kunden von Leistungsänderungen oder –abweichungen sofort in Kenntnis zu setzen.

4.2 Erhöhen sich nach Abschluss des Reisevertrages die Beföderungskosten, die Abgaben für bestimmte Leistungen oder ändern sich nach Abschluss des Reisevertrages die für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, so behält sich Reiselust.pur vor,  die ausgeschriebenen und bestätigten Preise zu ändern, sofern der Reisetermin mehr als 4 Monate nach dem Vertragsabschluss liegt. Die Preise werden in dem Umfang geändert, wie sich die erhöhten Beföderungskosten bzw. Abgaben pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirken. Bei Wechselkursänderungen werden die Preise in dem Umfang geändert, wie sich deren Änderung pro Person, der Zahl der Unterkunftseinheiten, der Kapazität und dem Preisverhältnis der einzelnen Reiseleistungen zueinander auswirkt. Reiselust.pur muss dem Reisegast eine etwaige Preiserhöhung spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn mitteilen. Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 5%, so ist der Reisegast berechtigt, ohne Zahlung einer Gebühr vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss unverzüglich und schriftlich gegenüber Reiselust.pur erklärt werden.

5. Reiserückritt durch den Kunden

5.1 Mehrtagesfahrten

Bei Rücktritt des Reiseteilnehmers vom Reisevertrag vor Reiseantritt werden folgende Stornierungsgebühren pro Person pauschal erhoben:

  • bis 30 Tage vor Reisebeginn 15% des Reisepreises,
  • bis 15 Tage vor Reisebeginn 35% des Reisepreises,
  • bis 7 Tage vor Reisebeginn 60% des Reisepreises,
  • ab vorletzten Tag und bei Nichterscheinen am Reisetag 90% des Reisepreises.

5.2 Eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 25 Euro ist ebenso zu entrichten, wenn es sich um eine durch Reiselust.pur vermittelte stornierte Reise eines Partnerveranstalters handelt.

5.3 Tagesfahrten

  • ab Buchung 5 Euro Bearbeitungsgebühr
  • bis 21 Tage vor Reiseantritt 10 Euro pro Person
  • bis 13 Tage vor Reiseantritt 30% des Reisepreises
  • bis   7 Tage vor Reiseantritt 40% des Reisepreises
  • ab 6. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises
  • bei Nichterscheinen zum Reiseantritt 100%

Sollten wir bereits für Leistungen in Vorkasse gegangen sein, sind diese voll zu entrichten. 

5.4 Bei Stornierung von Reisen, in deren Leistungen bzw. Zusatzleistungen Eintrittskarten enthalten sind, ist ab 60 Tage vor Reisebeginn zu den üblichen Stornierungsgebühren der volle Preis der Eintrittskarte zu entrichten, sofern diese nicht anderweitig genutzt werden kann.

5.5 Erfolgt die Stornierung einer Buchung nur teilweise (Anzahl, Personen, Leistungen), beziehen sich obige Entschädigungssätze auf die Differenz der Rechnungssummen.

5.6 Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist das Datum des Eingangs der schriftlichen Rücktrittserklärung bei Reiselust.pur.

5.7 Der Nachweis, dass ein Anspruch auf Entschädigung überhaupt nicht entstanden oder die Entschädigungspauschale wesentlich niedriger sei, ist dem Reiseteilnehmer ausdrücklich gestattet.

6. Ersatzreisende

6.1 Der Reiseteilnehmer kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den besonderen Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften  oder behördliche Anordnungen entgegenstehen und Reiselust.pur der Teilnahme nicht aus diesen Gründen widerspricht.

6.2 Der Reiseteilnehmer und der Dritte haften gegenüber  Reiselust.pur als Gesamtschuldner für den Reisepreis.

6.3 Der Reiseteilnehmer und der Dritte haften des Weiteren gegenüber Reiselust.pur als Gesamtschuldner für die durch die Teilnahme des Dritten entstehenden Mehrkosten, regelmäßig pauschalisiert und ohne weiteren Nachweis auf 15 Euro.

7. Rücktritt und Kündigung durch Reiselust.pur

Reiselust.pur kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

  • Fristlos, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von Reiselust.pur nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige  Aufhebung des Vertrages gerecht fertigt ist. Kündigt Reiselust.pur, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben. Schadenersatzansprüche im übrigen bleiben unberührt.
  • Bis 14 Tage vor Reisebeginn bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 25 Personen bzw. der im Katalog anderweitig angegebenen Mindestteilnehmerzahl. Der Rei segast wird von Reiselust.pur unverzüglich informiert und kann ein Alternativangebot erhalten. Nimmt der Reisegast dieses Alternativangebot nicht an, so werden ihm sämtliche bereits gezahlte Reisekosten sofort zurückerstattet.

8. Kündigung infolge höherer Gewalt

8.1 Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnung, Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften oder gleichwertige Fälle berechtigen beide Vertragspartner allein nach Maßgabe dieser Vorschrift zur Kündigung.

8.2 Im Falle der Kündigung kann Reiselust.pur für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine nach §638, Abs. 3 des BGB zu bemessende Entschädigung verlangen.

8.3 reiselust.pur ist im Kündigungsfall zur Rückbeförderung verpflichtet, falls der Vertrag die Beförderung mit umfasst. In jedem Fall hat er die zur Vertragsaufhebung erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.

8.4 Die Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen die Vertragsparteien je zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat der Reisende zu tragen.

9. Gewährleistung u. Schadenersatz als Veranstalter

9.1 reiselust.pur gewährleistet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, dass die Reise nicht mit Fehlern behaftet ist und die zugesicherten Eigenschaften aufweist.

9.2 Die vertragliche Haftung als Veranstalter ist insgesamt auf die Höhe des 3fachen Reisepreises beschränkt, soweit kein Körperschaden vorliegt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch Reiselust.pur herbeigeführt wurde und soweit Reiselust.pur für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Schadenersatzanspruch nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann bzw. unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch Reiselust.pur gegenüber den Reiseteilnehmern darauf berufen.

10. Gewährleistung u. Schadenersatz als Vermittler

reiselust.pur haftet nicht für Handlungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Reiseausschreibung des Kataloges ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. Entsteht ein Schaden aufgrund fehlerhafter Vermittlungsleistung  von Reiselust.pur, so ist die vertragliche Haftung auf den 3fachen Reisepreis beschränkt, es sei denn, der eingetretene Schaden ist auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten bei der Vermittlung zurückzuführen bzw. es handelt sich um einen Körperschaden. 

11. Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen

11.1 Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen sind an die Reiseleitung oder Vertretung von reiselust.pur am Reiseort zu richten. Reiseleitungen bzw. Vertretungen sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich und erforderlich ist. Sie sind jedoch nicht befugt, Ansprüche mit Wirkung gegen Reiselust.pur anzuerkennen.

11.2 Bei Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen findet der §638 Abs. 3 des BGB Anwendung.

12. Pass-, Visa- Zoll-, Devisen- und
Gesundtheitsvorschriften

Der Reiseteilnehmer ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile und Kosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers, es sei denn, reiselust.pur hat den Reisenden falsch informiert. Für eventuelle Auskünfte steht Ihnen Reiselust.pur gern zur Verfügung.

13. Gepäck

Das Gepäck sollte mit genauer Anschrift des Reiseteilnehmers versehen werden. Die Mitnahme des Gepäcks erfolgt auf eigene Gefahr des Reiseteilnehmers. Er hat auf die Ver- und Entladung besonders zu achten, da bei Verlust kein Ersatz geleistet wird, ebenso nicht bei Diebstahl oder Einbruch.

14. Platzverteilung im Bus

Die Reisebusse sind generell Nichtraucherbusse. Ein Rechtsanspruch auf bestimmte Sitzplätze ist ausgeschlossen. Die Platzverteilung erfolgt wie bei den Tagesfahrten in der Reihenfolge der Anmeldungen.

15. Programmänderungen

Sollte die Durchführung einzelner Programmpunkte  aufgrund von Wetter, Verkehrslage oder anderer Umstände nicht sinnvoll sein, so werden von unserer Reiseleitung bzw. Vertretung gleichwertige Alternativen angeboten. Programmänderungen sind daher vorbehalten.

16. Fakultative Reiseleistungen

Bei Reiseausflugsleistungen, die nicht Bestandteil des Leistungspaketes sind, kann der Reiseteilnehmer vor Ort entscheiden, ob er diese in Anspruch nimmt oder nicht. Die Bezahlung erfolgt vor Ort.

17. Verjährung

Ansprüche des Reisegastes wegen Mängeln der Reise, wie z.B. Abhilfe durch Reiselust.pur, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, Schadenersatz und Kündigung, verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise laut Vertrag enden sollte. Hat der Reiseteilnehmer Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem Reiselust.pur die Ansprüche schriftlich zurückweist.

18. Gerichtsstand

18.1 Für Klagen von Reiselust.pur gegen den Reiseteilnehmer ist der Sitz von reiselust.pur maßgebend.

18.2 Ist der Reiseteilnehmer Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, so ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Reisevertrag ebenso der Sitz von Reiselust.pur

19. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollte eine Bestimmung oben genannter Allgemeiner Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bedingungen wirksam.

Reiseveranstalter

reiselust.pur Inh. Rico Boden
Meißner Str. 88 . 01445 Radebeul

Stand: Juli 2019


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